Bundesnetzwerk Ombudschaft

   

Ombudsschaft soll einzelnen BürgerInnen über Beratung und Petitionen parteilich zu ihren Rechten verhelfen. Ombudsstellen sind per Definition unabhängige kostenlose Beschwerde- bzw. Schlichtungsinstanzen zwischen Behörden/Institutionen einerseits und BürgerInnen andererseits. Zumeist sind bisher Ombudsstellen auf übergeordneter Ebene angesiedelt, z.B. beim Bund oder Bundesland. In vier Bundesländern gibt es das Modell des/der Bürgerbeauftragten, um die Rechte der BürgerInnen gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Land zu wahren sowie zur Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten.
Der aus Skandinavien stammende Ansatz ist in Deutschland noch nicht sehr verbreitet.
Ombudsschaft in der Jugendhilfe
Ombudsschaft in der Jugendhilfe soll Kinder, Jugendliche und ihre Familien mit einem berechtigten aber unerfüllten Jugendhilfebedarf unterstützen, ihre Rechtsansprüche auf notwendige Hilfen durch das Jugendamt durchzusetzen. Diese individuellen Rechtsansprüche sind im SGB VIII verankert und werden unter Einbeziehung der Betroffenen im Hilfeplanverfahren gewährt. Leider kommt es insbesondere in Zeiten knapper Kassen häufiger zu fragwürdigen Entscheidungen. Den Betroffenen ist es meistens nicht möglich diese Entscheidungen zu überprüfen, sie fachlich und juristisch zu beurteilen und die notwendigen Schritte zur Durchsetzung ihrer Rechte einzuleiten.
Ombudsschaftstellen haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Betroffenen fachlich, rechtlich, finanziell und emotional zu unterstützen und orientieren sich dabei am skandinavischen Modell der Ombudsschaft. Das beinhaltet eine unparteiliche Vorgehensweise, die es sich jedoch zur Aufgabe gemacht hat die strukturellen Machtungleichheiten zwischen Helfer und Hilfesuchendem auszugleichen.
Der Berliner Rechtshilfefonds-Jugendhilfe e.V. war bundesweit die erste Ombudsstelle in der Jugendhilfe. www.brj-berlin.de
Seit 2008 gibt es ein Bundesnetzwerk Ombudsschaft in der Jugendhilfe.
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Vorrangiges Ziel der Ombudsinitiativen ist es, als dritte Instanz neben den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe die bestehenden strukturellen Machthierarchien auszugleichen.
Die Initiativen sind jeweils an die örtlichen und strukturellen Gegebenheiten angepasst und in ihrem Aufbau und ihrer Organisation vielfältig. Allen gemeinsam ist das Anliegen Ombudsschaft in der Öffentlichkeit präsenter zu machen und ein möglichst breites Bündnis für die Betroffenenrechte zu bilden. Alle Initiativen arbeiten wie auch der BRJ in erster Linie ehrenamtlich und setzen sich für eine strukturelle finanzielle und fachliche Absicherung und Verankerung unabhängiger Ombudsstellen in der Jugendhilfe ein. 2016 wurde ein gemeinsames Selbstverständnis der Initiativen verabschiedet.
BNW-Ombudschaft-Selbstverständnis-2016>>>

Die Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)  vom Bundesnetzwerk Ombudschaft können Sie <<hier<< nachlesen.

 
 
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