Hilfeplanverfahren

   

Antragstellung und Hilfeplanung
Grundsätzlich kann eine Hilfe nur dann gewährt werden, wenn ein Antrag auf Jugendhilfe gestellt wird und dieser auch vom Jugendamt bewilligt wird.
Wenn das Jugendamt für dich eine Jugendhilfe für notwendig ansieht und befürwortet, wird eine geeignete Hilfe gesucht und eingeleitet und das Jugendamt wird die entstehenden Kosten übernehmen. Ob und welche Kosten auf dich(zB: bei Ausbildung) oder deine Familie zukommen können, muss das Jugendamt im Vorfeld mitteilen. In der Regel sind die Hilfen einer Wohnform außerhalb des Elternhauses auch kostenpflichtig, d. h. je nach Einkommen muss zu den Kosten beigetragen werden.
Mitsprache bei der Auswahl der Hilfeart:
Nachdem die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes sich ein Bild von der Situation gemacht und sich intern abgesprochen haben, schlagen sie Dir und deiner Familie eine passende und geeignete Hilfe vor. Du und deine Eltern müssen bei der Auswahl der Dienste, Einrichtung oder der Pflegestelle beteiligt werden.
Die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes haben viel Erfahrung darin einzuschätzen, welche Hilfen für dich sinnvoll sein können. Solltest du aber der Meinung sein, dass die Hilfe absolut nicht geeignet ist, äußere dies im Hilfeplangespräch.
Mitsprache bei der Auswahl des Anbieters:
Es gibt unterschiedliche Anbieter, d.h. Träger, Einrichtungen und Personen, die diese Hilfen anbieten. Deine Eltern und du haben ein Wunsch- und Wahlrecht, das es erlaubt, Wünsche zu äußern, d.h. unterschiedliche Anbieter anzusehen und aus dem bestehenden Angebot auszuwählen.
Sieh dir mit deinen Eltern, wenn Du willst, mehrere Heime, Wohngruppen, Pflegeeltern oder Therapeuten etc. an.
Damit du dich besser entscheiden können, ist es oft sinnvoll, die Betreuer/innen und die anderen Kinder und Jugendlichen kennen zu lernen. Manchmal besteht auch die Möglichkeit ineiner Einrichtung Probe zu wohnen.

 

 
 
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