Generell haben Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie deren Eltern ein Recht auf Information und Beratung durch das Jugendamt (§8 Abs. 2 SGB VIII)
Wenn du also ein Problem hast, du nicht mehr weiter weißt oder mit deinen Eltern nicht mehr klar kommst, darfst du dich immer an das zuständige Jugendamt wenden.
Du kannst dich auch ohne das Wissen deiner Eltern beim Jugendamt melden. (§8 Abs. 3 SGB VIII). Sollen deine Eltern nichts von der Beratung beim Jugendamt wissen, so ist es wichtig, dass du dies gleich zu Beginn deines Gesprächs dem zuständigen Jugendamtsberater mitteilst. Achte darauf, dass dir der Mitarbeiter des Jugendamts versichert, dass er diesen Wunsch respektieren.
Solange du nur um Rat fragst, musst du deinen Namen nicht sagen, wenn du nicht willst. Wenn dann später weitere Hilfe für dich notwendig ist, wirst du allerdings nicht umhin kommen, deinen Namen zu sagen.
Wenn du nicht alleine zu dem Gespräch gehen möchtest, kannst du auch jemanden mitnehmen, dem du vertraust. Dies kann ein Freund, eine Freundin, ein Lehrer, ein Nachbar oder sonst wer sein. Es ist dein gutes Recht, jemanden mitzunehmen – schließlich ist dies keine alltägliche Situation. Im Gespräch werden die Fachleute des Jugendamtes gemeinsam mit dir nach einer Lösung deines Problems suchen.
Wie kann dir das Jugendamt helfen?
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