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Wahlprüfsteine zur Einrichtung unabhängiger Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
Liebe Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, sehr geehrte Interessierte,

mit diesem Newsletter senden wir Ihnen anlassbezogen Informationen, Veranstaltungshinweise und Materialien zum Themenfeld Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe und angrenzenden Diskursen.

Heute möchten wir Sie auf die Antworten der Parteien aus den Landtagen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu unseren Wahlprüfsteinen aufmerksam machen.

Da in der aktuellen Fassung des Regierungsentwurfs zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz der § 9a Ombudsstellen in Satz 4 auf das Landesrecht verweist, haben wir die jeweiligen Parteien befragt, welche Vorstellungen sie hinsichtlich der bedarfsgerechten Versorgung mit Ombudsstellen, dem niedrigschwelligen Zugang zu ombudschaftlicher Beratung und der Sicherstellung der Unabhängigkeit der Ombudsstellen haben.

Die Antworten der Parteien in Baden-Württemberg finden Sie hier.
Die Antworten der Parteien in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Mit Blick auf die Landtagswahlen am 14.03.2021 in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bitten wir Sie, die Antworten der Parteien innerhalb Ihrer Netzwerke (insbesondere in diesen beiden Bundesländern) weiterzuleiten.

Mit herzlichen Grüßen,
das Team der Bundeskoordinierungsstelle

Ombudschaft beschreibt ein spezifisches Konzept im Umgang mit Streitfragen, bei dem die Interessen der strukturell unterlegenen Partei durch die Ombudsperson besondere Beachtung finden. Aufgabe der Ombudschaft ist es, die strukturelle Machtasymmetrie zwischen den Parteien auszugleichen, um eine gerechte Einigung zu erreichen.

Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe
 sind unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen, die Kinder, Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten bei Fragen oder Schwierigkeiten mit der Kinder- und Jugendhilfe nach diesem Konzept informieren, beraten und unterstützen.

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist ein bundesweiter Zusammenschluss von unabhängigen Ombudsstellen und -initiativen, die sich auf einheitliche Qualitätsstandards der ombudschaftlichen Arbeit verständigt haben.

Die Antwort der CDU finden Sie hier >>>

 
 
   

Seit Anfang 2022 hat der Verein Kinder haben Rechte e.V. eine neue Aufgabe übernommen. Für die Tübinger Initiative für Mädchenarbeit e.V. haben wir die Funktion der externen Beschwerdestelle übernommen. Dafür sind ein Verfahrensplan sowie ein Verfahren bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung gemeinsam erarbeitet worden. Nähere Informationen finden Sie hier. https://tima-ev.de/ueber-tima/beschweren-erlaubt

 
 
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