Beratung

   

Beratungskonzept

Das ombudsschaftliche Unterstützungsangebot ist grundsätzlich kostenlos.
Der Beratungsprozess verläuft in mehreren Abschnitten.

Der Erstkontakt kommt in der Regel per Telefon oder E-Mail zustande. Vor der Erstberatung prüfen wir, ob der Verein der richtigen Ansprechpartner ist. Falls nicht, vermitteln wir den Kontakt zu den jeweils zuständigen Stellen.

Danach vereinbaren wir ein persönliches Treffen oder ein ausführlicher Telefontermin zwischen der anfragenden Person und den BeraterInnen. Im Gespräch mit den Betroffenen wird geklärt, welcher Anspruch auf Jugendhilfe besteht und welche Konflikte und Probleme vorliegen.

Die BeraterInnen informieren  die Anfragenden über ihre Rechte und welche Möglichkeiten ihnen offen stehen.
Es handelt sich hierbei nicht um eine anwaltlich-parteiische Beratung in dem Sinne, dass die Wünsche der Anfragenden durchgesetzt werden, sondern um die Prüfung ihres Bedarfes und der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen.
Im begründeten Einzelfall kann die juristische Vertretung durch einen Anwalt vermittelt werden.
Jede Anfrage wird von 2 BeraterInnen im Sinne des  4 Augen Prinzips bearbeitet.
Der Kontakt zum Betroffenen wird jedoch nur von einer Person gehalten.
Die BeraterInnen erhalten bei Bedarf fachliche Beratung durch JuristInnen, die den Verein unterstützen.

 

 
 
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